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kalender 2023 1

Kirchenvorstand

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Der Kirchenvorstand (KV) ist das (einzige) Leitungsorgan der Gemeinde.
Zu seinen Aufgaben gehören u.a.[1]:
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die Vertretung der Gemeinde in geistlichen und rechtlichen Fragen,
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die Ordnung und Gestaltung des kirchlichen Lebens in der Gemeinde,
- die Mitverantwortung für die Seelsorge,
- das Angebot der besonderen Dienste der Gemeinde, z.B. ist der KV Träger der KiTa und der Jugendarbeit (in Zusammenarbeit mit Dekanat Dreieich und Stadt Neu-Isenburg),
- die Zusammenarbeit mit übergemeindlichen Einrichtungen und Werken der Kirche (z.B. Dekanat/Synode, Kirchenleitung/verwaltung der EKHN, Diakonisches Werk),
- die Wahl der Pfarrerin oder des Pfarrers (im Falle des Wählrechts der Gemeinde) bzw. die Mitwirkung bei der Pfarrstellenbesetzung,
- die Entscheidung über die finanziellen Angelegenheiten der Gemeinde,
- die Wahrnehmung der Arbeitgeberfunktion für die hauptamtlichen Mitarbeiter,
- die Zuständigkeit für die Gebäude der Gemeinde.

Derzeit gehören dem KV der Evangelischen Kirchengemeinde Gravenbruch an:

 2021-19



 [1]  Handbuch Kirchenvorstand 1 , S. 54/55

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