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Der Kirchenvorstand (KV) ist das (einzige) Leitungsorgan der Gemeinde. Zu seinen Aufgaben gehören u.a.[1]: |
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die Vertretung der Gemeinde in geistlichen und rechtlichen Fragen, |
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die Ordnung und Gestaltung des kirchlichen Lebens in der Gemeinde, |
- | die Mitverantwortung für die Seelsorge, |
- | das Angebot der besonderen Dienste der Gemeinde, z.B. ist der KV Träger der KiTa und der Jugendarbeit (in Zusammenarbeit mit Dekanat Dreieich und Stadt Neu-Isenburg), |
- | die Zusammenarbeit mit übergemeindlichen Einrichtungen und Werken der Kirche (z.B. Dekanat/Synode, Kirchenleitung/verwaltung der EKHN, Diakonisches Werk), |
- | die Wahl der Pfarrerin oder des Pfarrers (im Falle des Wählrechts der Gemeinde) bzw. die Mitwirkung bei der Pfarrstellenbesetzung, |
- | die Entscheidung über die finanziellen Angelegenheiten der Gemeinde, |
- | die Wahrnehmung der Arbeitgeberfunktion für die hauptamtlichen Mitarbeiter, |
- | die Zuständigkeit für die Gebäude der Gemeinde. |